Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Meyhöfer Meat and More
Drosslingstraße 14, 46244 Bottrop
§1 – Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Anders lautenden Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht, wenn sie von unserem Geschäftspartner bestätigt werden.
§2 – Alle von uns abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei allen unseren Verkäufen, Verkaufsangeboten oder Verkaufsverhandlungen von uns genannte oder akzeptierte Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Bestellungen oder Aufträge mündlicher oder telefonischer Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch uns.
Für Hör-/Ausdrucksfehler, die im telefonischen Geschäftsverkehr mit uns auftreten, übernehmen wir keine Haftung.
§3 – Vereinbarte oder von uns zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Ein Liefertermin ist jedoch nur als annähernd zu betrachten. Liefer- und Leitungsverzögerungen oder Nichtlieferung bzw. Nichtleistung aufgrund höherer Gewalt sind von uns nicht zu vertreten; dasselbe gilt aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Behinderungen bei der Rohwaren-beschaffung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle, Sturm, Eistreiben, völlige oder teilweise Missernten , anormale Trockenheit oder anhaltende Regenfälle, Krankheiten in der Gewächsen, Ungezieferplagen, Versäumnisse der Zulieferanten, Anbaubeschränkungen uns ähnliche Ereignisse. In all diesen Fällen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Unserem Geschäftspartner stehen in all diesen Fällen keine Ersatzansprüche oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu. Unabhängig von
den vorstehenden Bedingungen sind wir in allen Fällen berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen.
Hat ein Kunde unsere Ware in Teillieferungen abzunehmen (z.B. wöchentlich oder monatlich), so haben wir im Falle der Nichtabnahme auch nur einer Teillieferung sofort das Recht, nach unserer Wahl entweder die nicht abgenommene Teilmenge verfallen zu lassen oder weiter zu veräußern und den dadurch evtl. entstandenen Schaden nebst Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Stattdessen haben wir auch das Recht, die nicht abgenommenen Mengen jederzeit nachzuliefern, auch den Gesamtkontrakt sofort fällig zu stellen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Nachfristsetzung durch uns bedarf.
Bei Verkauf der Ware ab Werk haben wir auch das Recht, im Falle der Nichtabnahme oder der nicht pünktlichen Abnahme durch den Käufer diesem sofort ohne vorherige Ankündigung Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder die Ware auf Kosten des Käufers auszulagern.
Bei jeder Anlieferung durch uns oder unsere Beauftragten hat der Kunde die Ware sofort in Gegenwart des Fahrers auf Mängel oder Minderleistungen zu untersuchen und uns sofort telefonisch zu benachrichtigen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
In jedem Falle der Beanstandung haben wir das Recht, die Ware durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Kunden. Im Falle berechtigter Beanstandung hat unser Kunde nur das Recht auf Kaufpreisminderung oder Ersatzlieferung, weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen.
Alle unsere Artikel sind nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Gesetzen und Vorschriften hergestellt und entsprechend auf den Gebinden deklariert. Nach Übergabe der Ware trägt der Käufer die Verantwortung für die Deklarierung, Lagerung und Zustand der Ware.
Sämtliche Paletten und Emballagen sind Leihgebinde und müssen entweder getauscht bzw. zurückgegeben werden.
§4 – Falls nichts anderes von uns schriftlich bestätigt worden ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sofort alle weiteren Lieferungen einstweilen einzustellen, ohne dass der Kunde aus seiner Abnahmeverpflichtung entlassen wird. Wir haben auch das Recht, die weitere Erfüllung des Vertrages durch uns abzulehnen.
Weiter haben wir das Recht, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an für den fälligen Betrag bankübliche Zinsen zu berechnen. Wird uns bekannt, dass sich die Vermögensverhältnisse oder Liquiditätsverhältnisse unseres Kunden wesentlich verschlechtern (z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln und dergleichen mehr), so sind wir berechtigt, sofort ohne weitere Mahnung alle noch offen stehenden Rechnungen fällig zu stellen und Barzahlung zu verlangen. Des Weiteren sind wir in solchen Fällen berechtigt, auch künftige Lieferungen nur noch gegen Barkasse auszuführen, und zwar auch dann, wenn in unseren Verträgen etwas anderes schriftlich oder mündlich vereinbart war. Desgleichen haben wir nach unserer Wahl das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner haben wir in solchen Fällen das Recht, noch laufende Kontrakte aufzukündigen und Schadensersatz zu fordern.
Sollte aus irgendwelchen Gründen unser Kunde, der unter seiner Handelsmarke Ware von uns bezieht, die Ware nicht mehr abnehmen, so ist er in jedem Falle verpflichtet, die bei uns noch lagernde Verpackung oder die bereits von uns in Auftrag gegebene Verpackung auf seine Kosten zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Weiterbelieferung des Kunden aus berechtigten Gründen ablehnen.
§5 – Sollte aus irgendwelchen Gründen unser Kunde, der unter seiner Handelsmarke Ware von uns bezieht, die Ware nicht mehr abnehmen, so ist er in jedem Falle verpflichtet, die bei uns noch lagernde Verpackung oder die bereits von uns in Auftrag gegebene Verpackung auf seine Kosten zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Weiterbelieferung des Kunden aus berechtigten Gründen ablehnen.
§6 – Sollten die allgemeinen Kosten für die Herstellung und den Vertrieb (insbesondere Energie, Kraftstoffe usw.) sich außergewöhnlich verteuern, haben wir das Recht, diese nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen bei langfristigen Verträgen oder Preisvereinbarungen an den Käufer in angemessenem Umfange weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur bei Verträgen, die noch länger als 4 Monate laufen und nur dann, wenn wir die Verteuerungen dem Käufer nachweisen.
Im Falle der Erhöhung der zur Zeit des Vertragsschlusses für die Ausgangsprodukte der Ware oder für diese selbst geltenden Ein- und Ausfuhrzölle oder sonstige Abgaben können die Preise in entsprechendem Verhältnis erhöht werden. Das Gleiche gilt für Abgaben, Steuern usw., die aufgrund Verordnungen der EG oder ähnlicher Institutionen erhoben werden; diese werden unmittelbar an den Käufer weitergegeben.
§7 – Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung und ähnlichen Gründen sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Bevollmächtigten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch Ereignisse entstanden sind, die nicht vorhersehbar oder nicht zu beeinflussen sind.
§8 – Alle von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum solange, bis unser Kunde sämtliche noch offenen Rechnungen, auch solche aus früheren oder späteren Lieferungen, bezahlt hat. Bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung erst mit der endgültigen Einlösung der Papiere als erfolgt.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen und normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verbrauchen, jedoch nur, solange er sich nicht bei uns im Zahlungsverzug befindet.
Wird die Ware verarbeitet oder vermischt, so geschieht dies ausschließlich in unserem Auftrage, jedoch für Rechnung unseres Kunden.
Es besteht insbesondere schon jetzt Einigkeit darüber, dass im Falle der Vermischung oder Verarbeitung der Miteigentumsanteil an der neuen oder vermischten Ware in dem Umfange auf uns übergeht oder uns zusteht, der dem Wert der von uns gelieferten Ware einschließlich Verarbeitungs- und Vermischungskosten entspricht. Gleichzeitig wird hiermit vereinbart, dass unser Kunde das neue Produkt oder die vermischte Ware für uns verwahrt.
Alle Forderungen unseres Kunden, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
– auch nach Verarbeitung oder Vermischung – entstehen, werden bereits jetzt an uns abgetreten, soweit unser Vorbehaltseigentum reicht.
Unser Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen die Namen und Anschriften seiner Abnehmer und die Beträge oder Forderungen bekannt zu geben, ferner die Drittschuldner von der an uns erfolgten Abtretung zu unterrichten. Auch wir haben jederzeit das Recht, die Abtretung offen zu legen.
Unser Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Rückstand befindet. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, nur für uns zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen.
Unser Kunde ist in keinem Falle berechtigt, unsere Vorbehaltsware – auch im Falle der Verarbeitung oder Vermischung – zu verpfänden, sicherungshalber zu übereignen oder mit ähnlichen Belastungen zu versehen. Wird unsere Vorbehaltsware – auch in verarbeitetem oder vermischtem Zustand – von dritter Seite gepfändet, beschlagnahmt oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, so hat der Kunde dem Dritten gegenüber sofort unsere Rechte mit allem Nachdruck geltend zu machen, notwendige Rechtsmittel einzulegen und uns unverzüglich zu unterrichten, und zwar unter Übersendung und Offenlegung aller Schriftstücke und Bekanntgabe aller Fakten, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte anfordern.
§9 – Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung von ihm selbst oder von Dritten bekannt gewordenen Daten im Sinne des BDSG in unserer EDV-Anlage gespeichert und von uns verarbeitet werden.
§10 – Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bottrop
§11 – In Ergänzung unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gilt unter Ausschluss des EWG-Rechts deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es besteht darüber hinaus Einigkeit darüber, dass die unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen ist, mit welcher der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck, soweit wie möglich, erreicht wird.
Auch bei uns gibt es das Kleingedruckte
Wer uns kennt, weiß dass wir den Streit mit Geschäftsfreunden vermeiden möchten. Einige Dinge müssen aber geklärt sein.
Preise und Angebote
Unsere Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und solange der Vorrat reicht!. Für Druckfehler oder Fehler in der Produktbeschreibung übernehmen wir keine Haftung.
Rechnungen
Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Das können Sie bei unseren Fahrern erledigen.
Wenn wir uns länger kennen, möchten wir mit Ihnen das bewährte Lastschrift-Verfahren durchführen.
Sollten Sie überweisen wollen, sind wir mit einem Zahlungseingang nach 8 Tagen auf unserem Konto einverstanden.
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Leergut
Das Leergut wird bepfandet und mit der Lieferung berechnet. Unsere Fahrer sind verpflichtet immer Leergut zurückzunehmen. Sollte er das einmal vergessen, bitten Sie ihn darum, er wird es tun. Die Leergutrückgabe wird selbstverständlich durch unseren Fahrer quittiert und der Betrag wird durch Gutschrift oder Verrechnung in der nächsten Rechnung erstattet.
Reklamation
Sollten Sie mal eine Reklamation haben, beachten Sie bitte:
Bei Qualitätsbeanstandungen benötigen wir immer die Originalverpackung – insbesondere bei Fleisch.
Reklamieren Sie immer sofort – nach Möglichkeit innerhalb eines Tages – telefonisch direkt bei uns, damit wir die Sache klären können.
Bestellungen
Alle Bestellungen erledigen wir spätestens am Folgetag, sofern es sich nicht um Vorbestellartikel handelt.
Über große Aufträge freuen wir uns natürlich, aber wir erledigen auch kleine Nachaufträge, wenn wir auch normalerweise mindestens für 250,- EURO liefern wollen. Nicht wegen uns, aber wegen der unverschämt hohen Kosten.
Liegt der Auftragswert unter 250,- Euro, fallen Transportkosten von 25,- Euro an.
Gerichtsstand
Wenn wir uns streiten müssen, ist der Ort der Auseinandersetzung Bottrop. Juristen bezeichnen das als Gerichtsstand. Aber das nur der Ordnung halber, weil es zwischen uns sicher nicht passieren wird. Kundendienst wird bei uns sehr ernst genommen. Nehmen Sie uns beim Wort. Wir werden Sie nicht enttäuschen.